It-Sachverständiger

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Freistellung

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Freistellung
Wir stehen dem Lieferanten für die Erstellung einer Freistellungsbescheinigung zur Verfügung, wenn sich Lieferant und Kunde auf uns als Gutachter verständigt haben. Die Freistellungsbescheinigung wird dabei neutral und unabhängig von uns als Sachverständige erstellt. Entsprechend der Auswertung aller Unterlagen und dem Ergebnis der Ortsbesichtigung wird beiden Vertragspartner das Ergebnis mitgeteilt, das je nach Auswertung aller Informationen variieren kann.

 
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